Parkgebührensatzung – Änderungsvorlage in Vorbereitung

Kronberg.– Die im August 2017 in Kraft getretene 1. Änderungssatzung der Parkgebührensatzung hatte bereits kurze Zeit nach ihrer Anwendung zu Kritik durch einen Teil der Nutzer der beiden Park & Ride-Plätze am Bahnhof Kronberg und Bahnhof Kronberg-Süd geführt. „Die Kritik bezog sich im Wesentlichen darauf, dass die Tarife für die einzelnen Parkzeiten an den dortigen Parkscheinautomaten fest vorgesteuert sind und so Zwischenzahlungen für innerhalb dieser Zeiten liegende Parkzeiten durch die Kunden nicht möglich sind“, berichtete Bürgermeister Klaus Temmen (parteilos) im Rahmen der jüngsten Sitzung des Stadtparlamentes. Bereits im Februar hatten die Stadtververordneten darüber hinaus beschlossen, dass Parktarife für Nutzer, die nicht im Besitz von RMV-Zeitkarten oder Job-Tickets sind und somit nicht berechtigt sind, vergünstigte Dauerparkkarten zu erwerben, günstigere Parktarife beim Lösen von Einzelparkscheinen angeboten werden.

Temmen dazu abschließend: „Der Magistrat wird für die kommende Sitzungsrunde der Stadtverordnetenversammlung eine Vorlage zur Beschlussfassung vorlegen, die im Ergebnis eine individuellere Parkzeitauswahl ermöglicht und eine geänderte Tarifgestaltung vorsieht.“ (mw)



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