Leserbrief

Aktuell

Unser Leser Markus Lind, Klosterstraße, Kronberg, schreibt zur jüngsten Sitzung des Ortsbeirates Schönberg Folgendes: In der Sitzung des Ortsbeirats Schönberg am 22. August wurden in der Bürgerfragestunde von Bürgerinnen/Bürgern drei Themen angesprochen. Bei den ersten zwei Themen ging es um die Grunderneuerung der Straße Am Hang und der Beschilderung im Übergangsbereich zur Straße Im Eichbühel. Die von den Bürgerinnen/Bürgern vorgetragenen Sachverhalte wurden seitens des Magistrats pauschal mit dem Verweis auf Vorschriften beantwortet. Eine Nachvollziehbarkeit für die Anwesenden war leider nur teilweise gegeben. Es wäre doch einfach gewesen, die Gesetze und Regelwerke zu benennen, auszuführen warum der Magistrat so gehandelt hat und die Bürgerinnen und Mitbürger hätten dies zum Beispiel über das Internet nachvollziehen können.

Bei dem dritten Thema, welches aufgrund der ausgiebigen Gespräche zu den ersten beiden Themen unter Zeitdruck geriet, wurde von einem Bürger das Thema der Hochwassersituation angesprochen. Dieses Ereignis ist am 9. Juni 2018 letztmalig aufgetreten. Zur Visualisierung fragte der Bürger bei dem Vorsitzenden des Ortsbeirats an, ob er einen Stadtplan aufhängen dürfte. Dies wurde vom Ortsbeiratsvorsitzenden nicht abgelehnt. Sachlich fachlich wurde mit dem Hochwasserereignis aus dem Jahre 1981 begonnen. Nachdem der Bürger auf das nächste Ereignis aus dem Jahre 2010 aufmerksam machte und ausführte, dass er seitens des Magistrats nur eine banale Antwort auf bisherige schriftliche Anfragen bekommen hatte, fuhr der Wortführer des Magistrats in einer absoluten emotionalen Reaktion aus sich, stellte den Bürger als fachlich inkompetent dar, er wäre kein Bürger aus dem Ortsbeirat Schönberg und verließ die Veranstaltung. Daraufhin stellte ein Mitglied des Ortsbeirats unmittelbar klar, dass beide Aussagen so nicht zutreffen. Weitere unangemessene Bemerkungen des Wortführers des Magistrats möchte ich an dieser Stelle nicht weiter vertiefen. In der Sitzung des Ortsbeirats Schönberg war der Ortsbeirat vertreten durch seinen Vorsitzenden, den Hausherr und die Bürgerinnen/Bürger, den Magistrat und sonstige anwesende Gäste. Somit hatte auch der Wortführer des Magistrats Gastrechte und sollte sich mal überlegen, ob er auch sich als solcher verhalten hat. Aus Bürgersicht bleibt jedenfalls festzustellen, dass diese Reaktion nicht zu einem vertrauensvollen Umgang vom Bürger zur Verwaltung beiträgt.



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