Leserbrief

Aktuell

Unser Leserin Claudia Schiese, Friedrich-Ebert-Straße, Kronberg, schreibt zu dem Bericht zum zehnjährigen Bestehen von „Betesda“ Folgendes: Mit großem Interesse habe ich den Artikel gelesen. An zwei Stellen jedoch hat der Autor/die Autorin in der Wortwahl gründlich daneben gegriffen.

Erstens: „25 ausgebildete ehrenamtliche Helfer braucht man, bis die Krankenkassen die Sterbehilfe bezahlt“. Sterbehilfe ist der völlig falsche Begriff an dieser Stelle. Die ehrenamtlichen Sterbebegleiterinnen von Betesda, zu denen ich ebenfalls seit fünf Jahren gehöre, stellen den Todkranken und deren Angehörigen nichts außer ihrer Zeit, ihrer Erfahrung im Umgang mit todkranken Menschen und ihrer Bereitschaft, schwierige Situationen gemeinsam mit den Betroffenen und deren Angehörigen auszuhalten, zur Verfügung. Sterbehilfe, egal ob passiv oder aktiv, ist ein in Deutschland strafrechtlicher Tatbestand, die aber auch gar nichts mit unseren Einsätzen zu tun hat. Zweitens: „Autistisch sollen Sterbebegleiter sein, sie sollen auch dorthin gehen wollen, wo sie gerade hingehen...“ Ich hoffe im Sinne der Autorin/des Autors, dass die Verwendung des Begriffs „autistisch“ nur ein Faux Pas ist und dass hier „authentisch“ gemeint war. Autismus ist eine Krankheit, die im Wesentlichen Einschränkungen im sozialen Umgang und in der Kommunikation mit anderen Menschen zur Folge hat, also genau kontraindiziert ist für die Tätigkeit der ehrenamtlichen Sterbebegleiterinnen.

Anmerkung der Redaktion:

Frau Schiese hat natürlich recht, dass das Wort „Sterbehilfe“ an dieser Stelle die falsche Bezeichnung für die Hilfe, die die ehrenamtlichen Sterbebegleiterinnen leisten, ist. Genauso ist es ein ungewollter, vor allem aber unbeabsichtiger Fehler, von „autistisch“ zu sprechen. Im Kontext des Berichtes ist an beiden Stellen klar, was die Autorin beabsichtigte, auszudrücken.



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