Leserbrief

Aktuell

Unser Leser Christopher Sauber, Fichtenstraße, Kronberg, schreibt unter der Überschrift „Parken frei Schnauze – Kronbergs fleißige und doch faule Parksünder“ Folgendes: Spare ich mir 5 Minuten Laufweg, parke im Parkverbot und riskiere ich, dass ich einen Strafzettel bekomme oder gar abgeschleppt werde?

Diese Sorgen haben Halter von Fahrzeugen in Kronberg, Schönberg und Oberhöchstadt meist nicht. Es reicht, durch die Ortskerne zu laufen und die zehn Finger einer Hand reichen nicht mehr aus, um die Falschparker zu zählen. Nimmt man als Beispiel das Rondell mit Parkplätzen am Dalles im Ortskern von Oberhöchstadt: Besucher der Sparkasse oder der anderen Geschäfte stellen Ihre Fahrzeuge kreuz und quer ab, teilweise sogar mit halber Fahrzeuglänge auf den Dalles, selbst wenn die markierten Parkflächen nicht belegt sind. Beliebt ist natürlich auch die Mitte des Rondells, frei nach dem Motto des Parkenden im Mittelpunkt stehen zu müssen? Dass meist genügend freie Parkplätze zu finden sind reicht scheinbar nicht, man müsste ja 100 Meter Fußweg in Kauf nehmen. Auch außerhalb der Ortskerne wird fleißig im Parkverbot geparkt, sei es auf extra schraffierten Markierungen oder gar vor Ein- und Ausfahrten von Privatgrundstücken. Dass hier oft der halbe Gehweg blockiert wird und beispielsweise Mütter mit Kinderwagen oder Kinder mit Fahrrädern nicht vorbeikommen und über die Straße laufen müssen wird gepflegt ignoriert. Was also tun? Abschleppen lassen? Hier muss man als Privatperson in Vorleistung treten und die Kosten des Abschleppdienstes, die meist mehrere hundert Euro betragen, langwierig wieder einklagen.

Als Bürger und Anwohner wünscht man sich, dass hier mehr getan werde. Die beste und einfachste Lösung wäre natürlich Rücksichtnahme, vor allem aber das Mitdenken derer, die scheinbar „fußkrank“ oder chronisch faul zu sein scheinen. Ein 5 Minuten-Fußweg tut keinem weh, im Gegenteil.

Hier ist die Politik Kronbergs gefragt, der Stadt Kronberg das nötige Personal zur Verfügung zu stellen, um das Problem in den Griff zu bekommen. Gegen Toleranz und das Aussprechen von Ermahnungen ist nichts einzuwenden, gegen Nichtstun allerdings schon.

Denn im Grundsatz soll es keine Bestrafung, sondern eine erzieherische Maßnahme sein!



X