Hessischer Finanzminister warnt vor möglichen Fehlentwicklungen

Wiesbaden (kb) – Die Finanzministerkonferenz von Bund und Ländern (FMK) hat jüngst weitere konkrete Schritte für die Einführung einer Meldepflicht von nationalen Steuergestaltungsmodellen beschlossen.

„Durch Steuergestaltungsmodelle entgehen dem Staat Jahr für Jahr hohe Einnahmen. Geld, das der Politik und damit den Menschen in unserem Land fehlt“, sagte Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer, der zurzeit auch stellvertretender Vorsitzender der Finanzministerkonferenz ist. Es sei daher eine elementare Frage von Steuergerechtigkeit, gegen aggressive Steuergestaltungsmodelle vorzugehen. „Kurzum: Sparen wir uns aggressive Steuersparmodelle. Sparen wir lieber für die Bürger“, stellte der Finanzminister heraus. Eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungen werde mit Sicherheit einen wichtigen Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit leisten.

Schäfer weiter: „Wir benötigen nicht nur eine europäische Regelung, sondern auch eine auf nationaler Ebene. Denn für das Gemeinwohl schädliche Steuergestaltungsmodelle gibt es nicht nur im grenzüberschreitenden, sondern auch im nationalen Bereich.“ Nach seinen Worten setzt sich Hessen bereits seit 2007 für die Einführung einer Anzeigepflicht ein und unterstützt das Vorhaben insbesondere, da „für uns die Anzeigepflicht ein notwendiges Instrument ist, um ungewollte Steuerschlupflöcher zeitnah zu schließen und damit die Steuereinnahmen zu erhalten, die dem Staat zustehen.“ Die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen soll eine Richtlinie der Europäischen Union ergänzen, an der derzeit auf Ebene der Europäischen Union (EU) parallel gearbeitet wird. Die nationale Anzeigepflicht soll dabei auch nicht auf den Ertragsteuerbereich begrenzt sein, sondern gegebenenfalls auch weitere Steuerarten wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Grunderwerbsteuer umfassen.

„Hessen ist der Auffassung, dass die Anzeigepflicht beschränkt sein soll auf möglichst klar abgrenzbare, bedeutsame Fallgestaltungen“, sagte der Finanzminister. Auf diese Weise könne der Aufwand für die Steuerpflichtigen, die so genannten Intermediäre (etwa Steuerberater, Bankberater oder Anwälte) und die Verwaltung überschaubar gehalten werden. Hessens Finanzminister: „Die Entwickler oder Vermarkter eines Modells, also etwa Berater oder Anwälte, sollen verpflichtet werden, eine Beschreibung des konkreten Steuergestaltungsmodells zu übermitteln. Nicht erforderlich ist dabei die Benennung der einzelnen Steuerpflichtigen, die das Modell nutzen.“

„Die Finanzministerkonferenz hat ihre vorbereitenden Hausaufgaben gemacht. Nun gilt es dafür Sorge zu tragen, dass unsere Ideen auch auf europäischer Ebene ausreichend Berücksichtigung finden“, erklärte Schäfer und fügte hinzu: „Doch die jüngsten Entwicklungen auf europäischer Ebene stimmen uns leider wenig erfreut.“ So sehe der aktuelle Entwurf der Europäischen Richtlinie für grenzüberschreitende Gestaltungen vor, dass auch die Namen der das Gestaltungsmodell nutzenden Bürger zu nennen sind. Solch eine Regelung hätte weitreichende Konsequenzen: Sie ist laut Schäfer nicht vereinbar mit den gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten der deutschen Steuerberater und Rechtsanwälte. Deshalb führe dies in Deutschland am Ende dazu, dass der Nutzer eines Steuergestaltungsmodells selbst meldepflichtig wird. Statt einer einzigen Meldung eines Entwicklers eines neuen Gestaltungsmodells, würde die Verwaltung mit einer Flut gleichlautender Meldungen von Steuerpflichtigen, die alle das gleiche Modell nutzen, bombardiert. „Dass die Finanzverwaltungen an diesem Punkt das fehlende Augenmaß des europäischen Gesetzgebers ausbaden sollen, nehme ich nicht einfach so hin! Wir müssen jetzt aufpassen, dass unsere nationalen Bemühungen nicht an der falschen Seite von Europa überholt werden. Deshalb muss es darum gehen, auf EU-Ebene die richtigen Grundlagen zu schaffen und uns dann mit der nationalen Umsetzung und Ergänzung zu beschäftigen“, forderte der Hessische Finanzminister.

Er bat daher Bundesfinanzminister Peter Altmaier in einem persönlichen Schreiben darum, die Bundesregierung möge sich auf EU-Ebene für eine Änderung des Richtlinienentwurfs einsetzen. „Hessen hält eine anonyme Meldung durch den Modellentwickler in jedem Fall für sinnvoll, denn anonyme Anzeigen haben mit Verschwiegenheitspflichten gegenüber Mandanten schlicht nichts zu tun. Hier weiß ich sicher meine Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern hinter uns.“ Schäfer gab seiner inständigen Hoffnung Ausdruck, dass sich die Bundesregierung bei der Abstimmung über die Richtlinie mit Nachdruck für eine entsprechende Lösung stark macht. Der Finanzminister abschließend: „Deutschland wird verpflichtet sein, die EU-Richtlinie umzusetzen. Deshalb dürfen wir nichts unversucht lassen, dass die Vorgaben aus Brüssel zukünftig eine effektive und rechtssichere Ausgestaltung der Anzeigepflicht zulassen!“



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