Anlieger zur Schneeräumung verpflichtet

Kronberg (kb) – Die Stadtverwaltung weist aufgrund der winterlichen Witterung darauf hin, dass Grundstücksbesitzer laut Satzung verpflichtet sind, die Geh- und Überwege sowie die vor privaten Grundstücken liegenden Bushaltestellen von Eis und Schnee zu befreien und gegebenenfalls zu streuen.

Dies wird in großen Teilen des Stadtgebietes auch vorbildlich gemacht, es gibt jedoch auch Ausnahmefälle. Der von den Gehwegen und sonstigen Freiflächen entfernte Schnee darf dabei nicht auf die Fahrbahnen geräumt werden. Sonst wird er von den Räumfahrzeugen wieder auf die angrenzenden Gehwege zurückgeschoben.

Falls Tauwetter einsetzt, müssen außerdem auch die Ablaufrinnen und Gullys freigehalten werden.

Die städtische Ordnungsbehörde ersucht die Autofahrer außerdem bei Schnee in den Straße so zu parken, dass die Räumfahrzeuge und gegebenenfalls auch Einsatzfahrzeuge wie Feuerwehr und Notarztwagen möglichst ungehindert durchkommen.



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