AG Kulturlandschaft: Keine Philosophenweg-Schließung

Königstein. – Die Vorlage zur Änderung des Bebauungsplans für den Opel-Zoo, der den Kronberger Stadtverordneten nun Donnerstag, 9. Oktober zur Abstimmung vorgelegt werden soll, stößt bei der AG-Kulturlandschaft Königstein-Kronberg auf große Ablehnung. Die Behauptung der Stadt, man habe die Öffentlichkeit zur Gestaltung der Vorlage durch öffentliche Veranstaltungen und durch Befragung via Internet angemessen einbezogen, kann die AG Kulturlandschaft nicht bestätigen. Vor allem bei der Internetbefragung seien zahlreiche anonyme Beiträge veröffentlicht worden, deren Autoren unbekannt blieben, moniert Gabriele Klempert, Vorsitzende der AG Kulturlandschaft Königstein-Kronberg. Besonders die Fragen zur Offenhaltung des Philosophenweges als auch die prekäre Parkplatzsituation seien Bestandteil kontroverser Diskussionen gewesen. „Wir unterstützen die Forderungen des Bund esund widersprechen den jüngsten Verlautbarungen von Dr. Thomas Kauffels, unter anderem, dass die bislang genehmigten Parkplätze nur an sechs bis sieben Tagen im Jahr nicht ausreichen.“ Eine vernünftige Lösung der Parkplatzprobleme könne nur der Bau eines Parkdecks am Eingang des Zoos sein, so die Vertreterin der AG Kulturlandschaft.

Die AG spricht sich außerdem vehement dagegen aus, den Philosophenweg zeitlich begrenzt und nur für Personen, die über eine Durchgangskarte verfügen, zu öffnen und den seit Jahrhunderten öffentlichen Weg zur „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung ‚Zoo‘“ umzuwidmen und argumentiert, dass dieser Weg zwischen Kronberg und Königstein Teil der historischen Kulturlandschaft sei und müsse so, wie er im bestehenden Bebauungsplan eingetragen sei, erhalten bleiben.

Es sei überdies ein „grober Unfug“ zu behaupten, dass die bestehende Regelung verworfen werden müsse, um die Zoo-Anlagen dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Tierschutz anzupassen. Klempert: Der Opel-Zoo möchte gegen alle Vereinbarungen früherer Jahre einfach nur wachsen und damit weitere Teile der historischen Kulturlandschaft „besetzen“. Wenn behauptet werde, dass Natur und Landschaft nicht beeinträchtigt würden, so sei dies eindeutig falsch. In den vergangenen Jahren seien etliche Gebäude errichtet worden. Laut Klempert sei auch dieser Tage bekannt geworden, dass es dazu zahlreiche Ausnahmegenehmigungen gegeben habe. Beim Bau des Elefantenhauses sei die Baugrenze um 467 Quadratmeter und die Höhe um fast 6 Meter überschritten worden, ein Besucherunterstand habe die ursprüngliche Genehmigung der Grundfläche um 18 Quadratmeter überstiegen, dem Tierschutz sei über dem Hardtweiher eine Drahtvoliere nachgenehmigt und der Neubau der Huftierhaltung habe 235 Quadratmeter mehr Fläche eingenommen als der Antrag vorgesehen habe.

Die AG Kulturlandschaft hält die im Entwurf vorliegenden Formulierungen über bauliche Veränderungen für „bedenklich“, wenn sich diese auf „eine ausreichende Flexibilität zur Entwicklung“ des Opel-Zoos beziehen und festlegen, dass „eine Ausweitung der Gebäude erforderlich sei, da sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Haltungsbedingungen für Tiere ständig fortentwickeln“, dann seien weiteren, auch größeren Bauten, Tür und Tor geöffnet. Schon der Bau des Restaurants an der B455 und das Elefantenhaus hätten laut der AG Kulturlandschaft gewaltige Einschnitte in die Qualität der Kulturlandschaft Rentbachtal zur Folge gehabt.

Darüber hinaus seien weitere Flächen versiegelt und schützenswerte Wiesen zugeparkt worden. Auch der Ausbau des Waldparkplatzes und insbesondere eine Wegverbindung vom Zoo über die Wiesen zum Waldparkplatz sowie weitere Wiesenstücke als Parkplätze auszuweisen, beeinträchtigten die Natur und das Landschaftsbild erheblich. „Auch ein Rundweg als Ersatz für den Philosophenweg ist offenbar nicht möglich, wobei ein Weg entlang der B 455 allerdings auch keine Alternative wäre“, betont Klempert. Was am Ende bleibe, sei die Führung der Fußgänger und Radfahrer über den Scheibelbuschweg, der schattig und viel zu steil sei. Die AG fordert, der weiteren Expansion des Zoos und einer Schließung, beziehungsweise „Übereignung“ endlich Einhalt zu bieten. Klempert abschließend: „Der Vorlage, beziehungsweise dem Änderungsentwurf zum zurzeit wirksamen Bebauungsplan von 2004, darf darum nicht zugestimmt werden.“ (mw)



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