Versammlung der Jagdgenossenschaft

Am Montag, 10. April, findet um 20 Uhr in der Gaststätte „Am Reis“, Am Reis 7, Kelkheim-Hornau eine Jagdgenossenschaftsversammlung statt.

Jagdgenossen dieser Jagdgenossenschaft sind alle Grundstückseigentümer in der Gemarkung Hornau, auf deren Grundstücke die Jagd ausgeübt werden kann und deren Grundstücke nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören. Weiterhin gehören alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke in der Gemarkung Kelkheim, nördlich der Linie Fischbacher Straße, Frankenallee und Sodener Pfad liegen, dazu.

Außerdem gehören zur Jagdgenossenschaft die Grundstückseigentümer, deren Grundstücke in der Gemarkung Schneidhain, zwischen der Stadtgrenze von Kelkheim und der B 455 sowie dem Weg zwischen Schneidhain und der Roten Mühle liegen.

Die Jagdgenossen, deren Grundstücke in den oben angegebenen Gebieten liegen, sind zur Jagdgenossenschaftsversammlung herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

1. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

3. Bericht über das Geschäftsjahr und Genehmigung der Jahresrechnung

4. Entlastung des Jagdvorstandes und der Kassenführung

5. Neuwahl des Jagdvorstandes

6. Beschluss über die Verwendung des Jagdertrages

7. Verschiedenes

Nach § 7 Abs. 5 der Satzung ist die Versammlung unabhängig von der Anzahl der anwesenden oder per Vollmacht vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig.

Grundstückseigentümer, die nicht persönlich anwesend sein können, können sich vertreten lassen. Die Vollmachten müssen folgende Angaben enthalten:

Name und vollständige Anschrift des Vollmachtgebers, Angabe mindestens eines Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück) des Vollmachtgebers.

Die Vollmacht ist zur Überprüfung, spätestens 36 Stunden vor Beginn der Ver-sammlung, bei der Geschäftsstelle des Jagdvorstandes, Gagernring 6, Rathaus Kelkheim, Zimmer 203, vorzulegen.

Kelkheim (Taunus), 27.03.2017

gez. Zengerling

Vorsitzender des Jagdvorstandes



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