Vereinbarungs-Eckpunkte

Königstein/Kronberg (pu) – Zum besseren Verständnis der Problematik und verschiedenen Interessenlagen die wichtigsten Eckpunkte des städtebaulichen Vertrags zwischen den beiden Städten Kronberg und Königstein und der von Opel Hessische Zoostiftung:

Der durch das Zoogelände verlaufende Teil des Philosophenwegs verbleibt im Eigentum der Stadt Kronberg im Taunus, die der Zoostiftung die kostenfreie Nutzung des Philosophenwegs innerhalb des Zoogeländes für die Zwecke des Zoobetriebs überlässt. Verkehrssicherung und Unterhaltungspflicht werden an die Zoostiftung übertragen.

Die bisher notwendige zweite Kassenanlage unterhalb der des Haupteingangs soll an den östlichen Eingang (Kronberg) verlagert werden, um dort künftig als Ein- und Ausgang zu dienen. Am westlichen Ende des Zoogeländes (Königstein) kommt lediglich ein Ausgang hin, um ein Passieren des Philosophenwegs innerhalb des Zoogeländes wie auch einen regulären Zoobesuch, auch mit Kinderwagen und Rollstuhl, zu ermöglichen. Die Kassenanlagen werden ausschließlich zu den Öffnungszeiten des Zoos geöffnet sein. Die Kosten für die Errichtung und Unterhaltung der Kassenanlagen, einschließlich Bezug der Automatensysteme und Chipkarten, trägt die Zoostiftung.

Die wiederum verpflichtet sich, Kronberger und Königsteiner Bürgern ein ab Betreten über einen der Kasseneingänge auf 60 Minuten zeitlich limitiertes, kostenfreies Passieren des durch den Zoo verlaufenden Privatweges zu gewähren. Dies ist ausschließlich zu den üblichen Öffnungszeiten des Zoos möglich. Hierzu erhalten Nutzungsberechtigte jeweils eine Chipkarte, die durch das Zoopersonal beim Betreten eingelesen wird und durch die Nutzer mittels Automatenvorrichtung beim Verlassen ausgelesen wird.

Erfolgt das Auslesen dieser Chipkarte nicht innerhalb von 60 Minuten, ist die Chipkarte beim nächsten Betreten des Privatweges gesperrt und kann nur gegen die Entrichtung des vollen Besuchereintrittspreises (Tageskarte) wieder freigeschaltet werden. Darüber hinaus gewährt die Zoostiftung, zunächst auf zehn Jahre befristet mit der Option auf Verlangen der Städte auf weitere zehn Jahre verlängert, allen Bürgern der Städte Königstein und Kronberg einen 50prozentigen Rabatt auf die Jahreskarten des Opel-Zoos.

In puncto Parkraumbewirtschaftung verpflichtet sich die Zoostiftung einen ausgewiesenen Bereich des Wiesenbehelfsparkplatzes westlich des Verbindungsweges zum Waldparkplatz, Gemarkung Kronberg, Flur 26, Flurstücke 65, 66/3 und 138 sowie östlich des Weges, Gemarkung Kronberg, Flur 26, Flurstücke 67/1, 67/2, 67/3 und 67/4 als Grünfläche in versickerungsoffener Bauweise (Schotterrasen oder Rasengittersteine) zu befestigen und gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans landschaftlich zu begrünen.

Ziel ist die Schaffung einer Behelfsparkplatzfläche, die künftig witterungsunabhängig bei vergleichsweise geringen Kosten zur Abdeckung von Spitzenbesuchertagen zur Verfügung steht und sich als begrüntes Parkplatzelement in die Umgebung einfügt. Die zulässige Nutzungsdauer der Fläche beträgt 20 Tage pro Jahr.

Die Anfahrt erfolgt ausschließlich über das Zoogelände von Richtung Kronberg und nicht über den Mammolshainer Waldparkplatz. Alle anderen Wiesenbereiche am Opel-Zoo sind von der Zoostiftung gemäß Festsetzungen des Bebauungsplans als Extensivgrünland zu pflegen und von jeglicher Beparkung und sonstiger entgegenstehender Nutzung freizuhalten.

Sollte der Parkraumbedarf des Opel-Zoos auf Dauer nicht gedeckt sein, kann die Zoostiftung innerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten Baufensters ein Parkdeck errichten.

Die Zoostiftung verpflichtet sich außerdem, sämtliche im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen, die die Vermeidung, die Verringerung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie die Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz betreffen, umzusetzen und zu dokumentieren. Die Dokumentation ist der Stadt Kronberg zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für Maßnahmen zur Landschaftspflege, die unter anderem auch der Verbesserung der Gewässerqualität des Rentbaches im Bereich der Zoogehege dienen.

Bei Zuwiderhandlung gegen eine der Vereinbarungen sind entsprechende Rücktritts- und Kündigungsrechte vorgesehen.



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