VdK fordert Verbesserung bei der Umsetzung der Pflegeverordnung

Königstein (kw) – Rund 225.000 Menschen in Hessen sind nach Angaben des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen auf Pflege angewiesen. 76 Prozent von ihnen leben zu Hause, etwa die Hälfte davon wird ausschließlich von Angehörigen versorgt.

Mit dem am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetz II wurde für Betroffene eine Reihe von unterstützenden Maßnahmen auf den Weg gebracht. Dazu zählt auch der sogenannte Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich ab Pflegegrad 1. Dieses Geld kann für hauswirtschaftliche Hilfe, für Betreuung oder klassische Pflege verwendet werden. Die Pflegeunterstützungsverordnung zur Umsetzung des Gesetzes in Hessen wurde laut VdK erst nach mehr als einem Jahr im Mai 2018 erlassen. Allerdings sei es weiterhin nur wenigen Betroffenen möglich, Angebote zur Entlastung in Anspruch zu nehmen. Das liege daran, dass beispielsweise Anbieter von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten zu hohe bürokratische Hürden nehmen müssen und deswegen nicht auf dem Markt präsent sind. So gebe es etwa in Frankfurt zurzeit nur fünf Anbieter, die im Sinne der Verordnung hierfür qualifiziert sind.

„Wir brauchen unbedingt schnelle und unbürokratische Lösungen, damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mehr Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags bekommen. Das gilt vor allem für hauswirtschaftliche Dienstleistungen, für die es eine Reihe von Anbietern gibt. Wenn wir die Probleme in der Pflege jetzt und in Zukunft in den Griff bekommen wollen, müssen wir alle vorhandenen Ressourcen nutzen und nutzbar machen“, fordert der Landesvorsitzende des VdK Hessen-Thüringen, Paul Weimann. „Das Pflegestärkungsgesetz II, für das der VdK lange gekämpft hat, bringt deutliche Verbesserungen für die Betroffenen. Doch insbesondere in der Pflege wird es darauf ankommen, dass Gesetze nicht nur auf dem Papier Hilfe versprechen, sondern dass diese Hilfe auch tatsächlich dort ankommt, wo sie benötigt wird.“ Der VdK fordert zudem eine deutliche Anhebung des Entlastungsbetrags. Auch die Befristung beim Ansparen dieses Geldes muss so lange ausgesetzt werden, bis es flächendeckend eine ausreichende Anzahl an entsprechenden Anbietern gibt.



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