Die Stadtverordnetenversammlung informiert zur Sitzung am 24. Mai

Die Tagesordnung der 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Mai umfasste neben der Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung, Mitteilungen, Beantwortung von Anfragen und Anfragen folgende Punkte:

Beratung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014

Nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Hochtaunuskreises gemäß § 128 Absatz 1 und § 131 Absatz 1 Nr. 1 HGO legt der Magistrat gemäß § 113 HGO den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 zusammen mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Hochtaunuskreises der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Die Stadtverordnetenversammlung fasst folgenden Beschluss:

1) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Hochtaunuskreises für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wird zur Kenntnis genommen.

2) Aufgrund des § 114 HGO wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 beschlossen.

3) Gemäß dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Hochtaunuskreises über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 wird dem Magistrat nach

§ 114 HGO Entlastung erteilt.

4) Der ordentliche Fehlbetrag in Höhe von 1.770.625,66 Euro (gemäß § 25 Absatz 1 und Absatz 2 GemHVO) wird nach § 25 Absatz 3 GemHVO auf neue Haushaltsrechnung (Haushaltsjahr 2015) vorgetragen.

5) Der außerordentliche Überschuss in Höhe von 3.140.625,81 Euro wird ebenfalls auf neue Haushaltsrechnung (Haushaltsjahr 2015) vorgetragen.

32 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Aufstellung der Vorschlagsliste der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023: Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 zu.

31 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung(en)

Beitritt in die Regionalpark RheinMain Taunushang GmbH

Der Magistrat der Stadt Königstein im Taunus beantragt zum nächstmöglichen Zeitpunkt den Beitritt in die Regionalpark RheinMain Taunushang GmbH. Das Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro und der jährliche Beitrag von 15.000 Euro sind beziehungsweise werden ab dem Haushalt 2018 eingestellt.

22 Ja, 2 Nein, 8 Enthaltung(en)

Bebauungsplan K 58 „Am Kaltenborn III“ nördlich der L 3327/Mammolshainer Weg; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

Antrag der ALK-Fraktion: Die Verwaltung wird beauftragt, eine geeignete Formulierung in die Textfestsetzungen aufzunehmen, die sicherstellt, dass das Gebäude in Teilgebiet 3 dem vorgesehenen sozialen Zweck zugeführt wird.

11 Ja, 20 Nein, 0 Enthaltung(en)

Beschluss:

1) Die in der Anlage A befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Königstein im Taunus beschlossen.

2) Der Entwurf des Bebauungsplanes K 58 „Am Kaltenborn III“, Gemarkung Mammolshain, mit Planzeichnung und Textteil wird als Satzung beschlossen.

3) Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes K 58 „Am Kaltenborn III“ werden als Satzung beschlossen.

4) Die Begründung des Bebauungsplanes K 58 „Am Kaltenborn III“ wird beschlossen.

20 Ja, 11 Nein, 0 Enthaltung(en)

Bebauungsplan S 2.2 „Kohlweg II“; hier: 1. Beschluss über die Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB

2. Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes S 2.2 gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Antrag der ALK-Fraktion: In den Textfestsetzungen wird der Abschnitt A3. „Größe von Baugrundstücken § 9 (1) Nr. 3 BauGB“ wie folgt geändert: Im Teilgebiet WA 1 ist eine Mindestgrundstücksgröße von 400,0 Quadratmetern festgesetzt.

10 Ja, 21 Nein, 0 Enthaltung(en)

Beschluss:

1) Über die vorgebrachten Planänderungswünsche aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie die Änderungswünsche aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wird gemäß der Anlage A zu dieser Vorlage beschlossen.

2) Der Vorentwurf des Bebauungsplanes S2.2 „Kohlweg II“ einschließlich der Begründung wird gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB als Entwurf des Bebauungsplanes offengelegt.

29 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltung(en)

Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet am Donnerstag, dem 14. Juni 2018 um 19 Uhr im Haus der Begegnung statt.

Alexander Freiherr von Bethmann

Stadtverordnetenvorsteher



X