Stadtverordnetenversammlung vom 22. März 2018

Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde die Tagesordnung um einen Dringlichkeitsantrag betreffend „Hortsituation in Königstein“ erweitert.

Der Antrag der CDU-Fraktion betreffend „Plakatieren bei allgemeinen Wahlen im Stadtgebiet Königstein im Taunus“ wurde seitens der CDU-Fraktion zurückgezogen.

Vor Eintritt in die Tagesordnung bat Stadtverordnetenvorsteher Alexander Freiherr von Bethmann alle Anwesenden, sich für eine Schweigeminute für den am 5. Februar verstorbenen Siegfried Geis sowie für die am 9. Februar verstorbene Juliane Zimmer von ihren Plätzen zu erheben. Siegfried Geis war von 1972 bis 1977 Mitglied des Ortsbeirates Mammolshain. Julian Zimmer gehörte von 1972 bis 1977 dem Ortsbeirat Falkenstein sowie von 1977 bis 1981 der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus an.

Die Tagesordnung der 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung umfasste neben der Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung, Mitteilungen, Beantwortung von Anfragen und Anfragen folgende Punkte: Beschluss über eine vereinfachte Umlegung im Gebiet Am Schönblick 3, Gemarkung Falkenstein, Flur 3, Flurstücke 80/5 und 79 sowie Flur 4, Flurstück 106/10 – Vorlage: 265/2017:

Die Stadtverordnetenversammlung nahm diese vereinfachte Umlegung zur Kenntnis.

Beschluss über eine vereinfachte Umlegung im Gebiet Am Hohlberg 17, Gemarkung Schneidhain, Flur 6, Flurstücke 27/44 und 27/48: Die Stadtverordnetenversammlung nahm diese vereinfachte Umlegung zur Kenntnis.

Durchführung einer vereinfachten Umlegung im Gebiet Herrnwaldstraße 18, Gemarkung Königstein, Flur 20, Flurstücke 185/10, 187/2 unter anderen: Die Stadtverordnetenversammlung nahm diese vereinfachte Umlegung zur Kenntnis.

Durchführung einer vereinfachten Umlegung im Gebiet Wiesbadener Straße 69, Gemarkung Königstein, Flur 9, Flurstücke 14/14 und 42/15: Die Stadtverordnetenversammlung nahm diese vereinfachte Umlegung zur Kenntnis.

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe; hier: Investition I15003 „Grunderneuerung der Straße „Am Ellerhang“: Die Genehmigung gemäß § 100 HGO sowie Dienstanweisung vom 15. Dezember 2016 für eine überplanmäßige Ausgabe wird für die Investition I15003 „Grunderneuerung der Straße „Am Ellerhang““ für das Sachkonto 0952010 in Höhe von 50.000 Euro erteilt.

32 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft für den Tennisclub Königstein e.V. in Höhe von 100.000 Euro: Beschlossen mit

32 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Beratung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013: Nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Hochtaunuskreises gemäß § 128 Abs. 1 und § 131 Abs. 1 Nr. 1 HGO legt der Magistrat gemäß § 113 HGO den Jahresabschluss zum 31.12.2013 zusammen mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Hochtaunuskreises der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Die Stadtverordnetenversammlung fasst folgenden Beschluss: 1. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Hochtaunuskreises für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 wird zur Kenntnis genommen.

2. Aufgrund des § 114 HGO wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 beschlossen.

3. Gemäß dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Hochtaunuskreises über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 wird dem Magistrat nach § 114 HGO Entlastung erteilt.

4. Der ordentliche Fehlbetrag in Höhe von 3.666.621,94 Euro (gemäß § 25 Abs.1 und Abs. 2 GemHVO) wird in Höhe von 176.120,19 Euro mit den außerordentlichen Erträgen aus dem Jahr 2012 ausgeglichen. Der Restbetrag des ordentlichen Fehlbetrages in Höhe von 3.490.501,75 Euro wird nach § 25 Abs. 3 GemHVO auf neue Haushaltsrechnung (Haushaltsjahr 2014) vorgetragen.

32 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Bebauungsplan K 74 „Zwischen Wiesbadener Straße und Hainerbergweg“; hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplanes K 74 „Zwischen Wiesbadener Straße und Hainerbergweg“, Gemarkung Königstein, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil einschließlich der Begründung, wird gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB offengelegt.

29 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Bebauungsplan K 75 „Adelheidstraße“;

hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplanes K 75 „Adelheidstraße“, Gemarkung Königstein, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil einschließlich der Begründung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB wird offengelegt.

32 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Widmung des Parkplatzes „Milchhof“, Gemarkung Königstein, Flur 15, Flurstücke 62/6, 62/7 tlw., 62/11, 63/1 und 78 tlw. für den öffentlichen Verkehr

Das Grundstück „Milchhof“, Königstein, Flur 15, Flurstücke 62/6, 62/7 tlw., 62/11, 63/1 und 78 tlw. wird gemäß § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) in der Fassung vom 8. Juni 2003 (GVBl. I S. 166) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2015 (GVBl. S. 254) als Parkplatz gewidmet.

Dieser Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.

32 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Beschlussfassung über die Gültigkeit der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters am 28. Januar 2018 und der Stichwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Königstein im Taunus am 18. Februar 2018: Die Stadtverordnetenversammlung nimmt davon Kenntnis,

1. dass der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 22. Februar 2018 das endgültige Wahlergebnis der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters festgestellt hat. Leonhard Helm erhielt in der Stichwahl mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen (52,4 %) und wurde somit zum Bürgermeister gewählt,

2. dass das endgültige Wahlergebnis am 24. Februar 2018 in der Taunus Zeitung veröffentlicht wurde,

3. dass innerhalb der Einspruchsfrist keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl oder der Bürgermeister-Stichwahl eingegangen sind.

Die Stadtverordnetenversammlung fasst daraufhin folgenden Beschluss: Gemäß § 50 Kommunalwahlgesetz wird die am 28. Januar 2018 durchgeführte Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters und die am 18. Februar 2018 durchgeführte Stichwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Königstein im Taunus für gültig erklärt.

31 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung(en)

Darlehensneuaufnahme für das Haushaltsjahr 2017: Aufgrund der heute eingeholten Angebote wird die Neuaufnahme des Darlehens bei der WL Bank AG, Westfälische Landschaft Bodenkreditbank, 48151 Münster, zu folgenden Konditionen beschlossen:

Schuldsumme: 1.484.450,00 Euro

Zinssatz: 1,795 % für Gesamtlaufzeit 30 Jahre

Tilgung: 2,55 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen

Annuitätszahlung: ½-jährlich nachträglich.

Deutsche Zinsrechenmethode.

32 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Parkour-Anlage hinter dem Schloss, 61462 Königstein im Taunus; hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe

Die Genehmigung gemäß § 100 HGO sowie Dienstanweisung vom 15. Dezember 2016 für eine überplanmäßige Ausgabe auf der Investitionsnummer I13007 „Parkour“, Kostenstelle: 50100100, Sachkonto: 0953010 über 40.000 Euro wird erteilt.

30 Ja, 2 Nein, 0 Enthaltung(en)

Bebauungsplan M 13 „Oberstraße/Vorderstraße“; Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

Antrag der ALK-Fraktion:

1. Das im Rahmen der Offenlegung des Entwurfs zusätzlich eingebrachte Baufenster in der 2. Reihe (Flur 4, Flurstück 2 und 3) wird gestrichen.

2. Die im Rahmen der Offenlegung des Entwurfs zusätzlich eingebrachten Baufenster in der 3. Reihe nördlich der Oberstraße (Flurstücke 18/5, 19/1, 20/2 und 22/1) werden gestrichen.

9 Ja, 19 Nein, 0 Enthaltung(en)

Beschluss:

1. Die in der Anlage A befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Stadt Königstein im Taunus beschlossen.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes M 13 „Oberstraße/Vorderstraße“ Gemarkung Mammolshain, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil, dem Umweltbericht und der Potenzialbewertung wird als Satzung beschlossen.

3. Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes M 13 „Oberstraße/Vorderstraße“ werden als Satzung beschlossen.

4. Die Begründung des Bebauungsplanes M 13 „Oberstraße/Vorderstraße“ wird beschlossen.

20 Ja, 2 Nein, 6 Enthaltung(en)

Antrag der CDU-Fraktion: Hortsituation in Königstein

Der Magistrat wird gebeten, in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22. März 2018 den aktuellen Sachstand über die Hortsituation in Königstein zu berichten und einen Ausblick zu den einzurichtenden Hortgruppen zu erteilen.

29 Ja, 0 Nein, 3 Enthaltung(en)

Bürgermeister Helm berichtete daraufhin wie folgt: Die Betreuungssituation habe sich in den letzten Jahren massiv verändert. Neben der neuen U3-Betreuung sei vor allem der Bereich der Schulkinderbetreuung im besonderen Fokus gewesen. So seien Betreuungszentren in Mammolshain und Schneidhain eingerichtet worden, auch Falkenstein biete inzwischen Nachmittagsbetreuung an. In der Bilingualen Grundschule gäbe es mittlerweile 190 Ganztagsschulplätze, die Schule sei etabliert. Auch in der Kernstadt sei so ein ganz neues Angebot geschaffen worden.

Daneben sei aber auch die Hortbetreuung ausgebaut worden. Aus ursprünglich zwei Gruppen für alle Grundschulen und die Friedrich-Stoltze-Schule seien mittlerweile drei städtische Gruppen und eine katholische Gruppe entstanden. Dabei habe man alle Raumreserven der Stadt genutzt. Durch den Eigenbedarf der katholischen Gemeinde müsse nun auch diese vierte Gruppe von der Stadt übernommen werden.

Dazu seien verschiedene räumliche Alternativen geprüft worden, die den Hort bis zur Fertigstellung des neuen Kindergartens am Hardtberg aufnehmen könnten, danach solle der Hort auch die Räume des heutigen Kindergartens übernehmen.

Zunächst sei der Standort Kaltenborn geplant und in die Wege geleitet worden, hiergegen habe sich aber Widerstand geregt aufgrund des Weges über den Kreisel und der benachbarten Asylbewerberunterkunft. Ein Gebäude in der Innenstadt könne nicht rechtzeitig für den Hortbetrieb freigemacht und umgebaut werden und sei deshalb ausgeschieden. Nun wolle man die seit fast einem Jahr geführten Verhandlungen über den Ankauf eines Gebäudes am Forellenweg (Neuapostolische Kirche) zum Abschluss bringen und dort einen Hort mit zunächst einer, später zwei Gruppen vorsehen. Auch weitere Alternativen würden geprüft, gleichzeitig sei die Planung einer Erweiterung in Falkenstein abgeschlossen und die Erweiterungsplanung in Schneidhain begonnen worden. Hinsichtlich der Kindergartenplanung am Hardtberg seien die Architekten an der Arbeit, die Verträge mit den Grundstückseigentümern würden aktuell endverhandelt.

Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet am Donnerstag, 26. April 2018 um 19 Uhr im Haus der Begegnung statt.

Alexander Frhr. von Bethmann

Stadtverordnetenvorsteher



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