Stadt soll Haltung zu Kindergartenbeiträgen überdenken

Bezüglich der von den Eltern der Kindergartenkinder in der Eppsteiner Straße aufgrund des Erzieherinnen-Streiks zurückgeforderten Elternbeiträgen und dem diesbezüglichen Antwortschreiben der Stadt (war bislang nicht Gegenstand einer Veröffentlichung in der Königsteiner Woche) schreibt uns die Familie Gerhard, Schneidhainer Straße, Folgendes:

In seinen Ausführungen bezieht Herr Helm sich auf die Aussage des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, dass es sich bei Streik um höhere Gewalt handelt. Unseres Erachtens obliegt es nicht dem Hessischen Städte- und Gemeindebund, diese juristische Frage zu beantworten. Aufgrund der in Deutschland geltenden Gewaltenteilung obliegt dies allein den Gerichten. Die Frage, ob Streiks in Kindertagesstätten höhere Gewalt darstellen, wurde bisher noch nicht richterlich geklärt. Richterlich entschieden wurde aber u.a., dass Streiks bei der Deutschen Bahn keine höhere Gewalt darstellen. Die von Herrn Helm zitierte Rechtsauffassung ist folglich nicht so gefestigt, wie er dies in seinem Schreiben darstellt.

Aber auch unabhängig von der juristischen Klärung halten wir die Haltung der Stadt bzgl. der anteiligen Rückerstattung der Beiträge für inakzeptabel. Die Eltern sind die einzigen Leidtragenden des Streiks. Wir wissen die angebotene Notfallbetreuung durchaus zu schätzen. Diese stellt mit zwei Tagen pro Woche und nur bis 15 Uhr zwei berufstätige Elternteile jedoch vor erhebliche Betreuungsprobleme. Eine Ausweitung der Notfallbetreuung ist daher zwingend notwendig. Die in Anspruch genommene Ersatzbestreuung ist teilweise mit Kosten verbunden, so dass Eltern doppelt durch den nicht unerheblichen organisatorischen Aufwand als auch durch zusätzliche Kosten belastet werden. Die Stadt hingegen spart sich als Träger des Kindergartens durch den Streik Lohn- und Betriebskosten. Unseres Erachtens nach ist es nicht tragbar, dass die Stadt sich durch den Streik besser stellt und die Eltern allein die negativen Folgen tragen. Die Kostenersparnisse der Stadt sind in Form von Beitragsrückerstattungen an die Eltern zurückzugeben. So wie dies in vielen anderen Gemeinden wohl geschehen wird (Hanau, Steinbach, Kiel, Lübeck, Hamburg, etc). Dieses Vorgehen würde auch dem zentralen Rechtsgrundsatz „Keine Leistung ohne Gegenleistung“ entsprechen.

In seinem Schreiben führt Herr Helm weiterhin aus, dass die Stadt den überwiegenden Teil der Kosten trägt. In diesem Punkt geben wir ihm Recht, weisen aber auch darauf hin, dass dies auch die Aufgabe der Stadt ist und keine besondere über das allgemeine Maß hinaus gehende Leistung darstellt. Allerdings ist der Anteil der Kosten, den die Eltern zu tragen haben, im Vergleich zu anderen Gemeinden (wie Bad Homburg, Eschborn, Frankfurt etc) sehr hoch. Andere Städte und Gemeinden unterstützen die Eltern durch niedrigere Kindergartenbeiträge wesentlich mehr.

Wir hoffen, dass Herr Helm seine Meinung bezüglich der Rückerstattung der Kindergartenbeiträge noch einmal überdenkt und die Königsteiner Familien angemessen unterstützt.



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