Regierungspräsidium informiert über die forstliche Förderung in Hessen

Darmstadt (rp) – Im Rahmen von zwei überregionalen Dienstversammlungen informierte jetzt das Regierungspräsidium Darmstadt über die in Hessen möglichen forstlichen Förderungsmaßnahmen.

So konnten im Jahre 2013 über 2,84 Millionen Euro aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln vom Regierungspräsidium für Aufforstungs-, Kalkungs- und weitere forstliche Maßnahmen für kommunale und private Waldbesitzer ausgezahlt werden. Weitere 1,14 Millionen Euro, die 2013 bewilligt wurden, kommen im laufenden Jahr noch zur Auszahlung. Es wurden über 5.800 Hektar Wald gekalkt, rund 290 Hektar stabile Laub- und Mischbaumkulturen wieder begründet und über 130 km Waldwege, die gerade der Erholung suchenden Bevölkerung dienen, ausgebaut bzw. instandgesetzt.

Seit 2005 ist das Forstdezernat als Obere Forstbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt zentrale forstliche Bewilligungsstelle für ganz Hessen. Unterstützt wird das Forstdezernat hierbei von den 41 Forstämtern des Landesbetriebes Hessen-Forst als so genannte Einreichungsstellen. Diese nehmen die Anträge der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer entgegen und prüfen zunächst die Förderfähigkeit der Projekte. Die Zahl der Anträge schwankt von Jahr zu Jahr zwischen 1.000 und 1.500.

Nach einer kürzlich durchgeführten Dienstbesprechung in Darmstadt folgte heute ein weiterer Termin in Bad Hersfeld mit den Vertretern aus dem zuständigen Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und Bediensteten aus den einzelnen Hessischen Forstämtern. Dabei ging es darum, neue Entwicklungen und Besonderheiten der forstlichen Förderung zu vermitteln. Die regionale Aufteilung auf zwei Termine hat sich bewährt, da mit über 70 Teilnehmern ein konstruktiver Dialog unter Berücksichtigung regionaler Schwerpunkte in einem Termin schwierig ist, so Arnd Baumgarten vom RP-Forstdezernat.

In diesem Jahr beginnt auch die neue Förderperiode der EU, die bis 2020 geht. Mit Mitteln der Europäischen Union sollen der forstliche Wegebau und die Kompensationskalkung zur Abmilderung der Waldschäden gefördert werden. Insofern ist 2014 ein Übergangsjahr, da sich der Entwicklungsplan für den ländlichen Raum und die neue forstliche Förderrichtlinie noch in verschiedenen Abstimmungsprozessen befinden. Es sind noch Einzelheiten zu klären, wie die verschiedenen Förderprogramme im Detail ausgestaltet werden und wie viele Mittel z.B. für Waldumbaumaßnahmen, Kalkung, Infrastrukturmaßnahmen, aber auch die Förderung der forstlichen Zusammenschlüsse mittelfristig zur Verfügung stehen.

In der Vergangenheit war der Mittelbedarf teilweise höher als Fördergelder zur Verfügung standen. „Die von der EU für die Periode 2007 bis 2013 bereitgestellten Mittel für forstliche Förderung konnten vollständig verausgabt werden, was belegt, dass die forstliche Förderung in Hessen gut angenommen wird“, erläutert Arnd Baumgarten abschließend.



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