„Patchworkfamilien und Kinder – Testamentarische Möglichkeiten“

Königstein – 2012 lag laut Statistischem Bundesamt die Scheidungsquote im Bundesdurchschnitt bei rund 39 Prozent. Oft schließen die ehemaligen Ehepartner neue Ehen und bilden Patchworkfamilien, teils mit Kindern aus Vorbeziehungen, eventuell mit weiteren eigenen Kindern.

Tritt der Erbfall ein, regiert ohne eine testamentarische Verfügung das Prinzip Zufall bei der Frage der erbrechtlich Begünstigten. Mit einem Testament kann man die einzige sichere Möglichkeit zur Entsprechung seiner Wünsche in Bezug auf seine Kinder und weitere Angehörige nutzen. Auch wenn Kinder schon lange erwachsen sind, gibt es hin und wieder Anlass zur Sorge. Mit einer Testamentserrichtung stellt man sicher, dass seine Wünsche in Bezug auf eventuelle familiäre Notfälle, wie Kinder in aktuellem Sozialleistungsbezug oder in einer finanziellen Überschuldungslage, umgesetzt werden. Rechtsanwalt Sascha Schneider zeigt am Donnerstag, 10. April, 19 Uhr, in der Kursana Villa am Königsteiner Kreisel beispielhaft Problemsituationen auf und gibt Hinweise auf mögliche Lösungswege.



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