Öffentliche Bekanntmachung: Jahresabschluss 2013

1. Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2013;

Entlastung des Magistrats gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7.03.2005 (GVBl. I. S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.05.2013 (GVBl. I. S. 218), wird öffentlich bekanntgemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 22.03.2018 folgenden Beschluss gefasst hat:

Unter Hinweis auf den Beschluss des Magistrats zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2013 vom 12.12.2016 wird der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, den nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Hochtaunuskreises angepassten Jahresabschluss mit Stand vom 30.11.2017 wie folgt zu beschließen:

1. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes HTK für den Jahresabschluss zum 31.12.2013 wird zur Kenntnis genommen.

2. Aufgrund des § 114 HGO wird der Jahresabschluss zum 31.12.2013 beschlossen.

3. Gemäß dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes HTK über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 wird dem Magistrat nach § 114 HGO Entlastung erteilt.

4. Der ordentliche Fehlbetrag in Höhe von 3.666.621,94 Euro (gem. § 25 Abs.1 und Abs. 2 GemHVO) wird mit den außerordentlichen Erträgen aus dem Jahr 2012 in Höhe von 176.120,19 Euro ausgeglichen. Der Restbetrag des ordentlichen Fehlbetrages in Höhe von 3.490.501,75 Euro wird nach § 25 Abs. 3 GemHVO auf neue Haushaltsrechnung (Haushaltsjahr 2014) vorgetragen.

2. Auslegung

Der Jahresabschluss 2013 liegt zur Einsichtnahme vom 23.04.2018 bis 3.05.2018 im Rathaus, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus, Zimmer 103/104 zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag: 8.30 – 12 Uhr und 14 – 15.45 Uhr

Dienstag bis Freitag: 8.30 – 12 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Königstein im Taunus, 11.04.2018

Der Magistrat

Leonhard Helm, Bürgermeister



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