Hinweise des Wahlamtes zur Stichwahl

Die Stichwahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters am 18. Februar 2018 findet wieder in den gleichen elf Wahllokalen im Stadtgebiet statt wie bereits im ersten Wahlgang am 28. Januar 2018. Die Wahlberechtigten haben beim ersten Wahlgang in den Wahllokalen ihre Wahlbenachrichtigung zurückerhalten, um sich auch bei der Stichwahl im Wahllokal als wahlberechtigt ausweisen zu können. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzt, kann sich auch bei der Stichwahl mit seinem Personalausweis ausweisen.

Wahlberechtigte die schon für den ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen angefordert hatten und dies auf dem Antrag (auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) auch für die Stichwahl ankreuzten, haben inzwischen die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zugesendet bekommen.

Wer die Briefwahl nur für den ersten Wahlgang beantragt hatte, nun aber auch für die Stichwahl Briefwahlunterlagen haben möchte, kann diese bis Freitag, 16. Februar, 13 Uhr, im Wahlamt im Rathaus, Burgweg 5, erhalten. Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahlsonntag, 18. Februar, 18 Uhr, im Wahlamt, Rathaus, Burgweg 5, eingehen. Die Abgabe von roten Wahlbriefen in einem der elf Wahllokale im Stadtgebiet ist nur bis 15 Uhr möglich. Danach sollten die Briefe direkt ins Rathaus gebracht werden.



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