Ehrennadeln verliehen im Zuge der jüngsten Stadtverordentenversammlung

Die Tagesordnung der 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung umfasste neben der Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung, Mitteilungen, Beantwortung von Anfragen und Anfragen folgende Punkte:

Verleihung von Ehrennadeln

Stadtverordnetenvorsteher von Bethmann und Bürgermeister Helm würdigten in einer kleinen Feierstunde folgende Personen, die mit der Ehrennadel der Stadt Königstein im Taunus ausgezeichnet wurden: Michael Gutbier für sein großes Engagement als Organisator beim U 16-Kindertriathlon, als Vereinsvorsitzender des FC Mammolshain und als Vorstandsmitglied der Freiwilligen Feuerwehr Mammolshain, Ellengard Jung für ihr großes Engagement als Heimathistorikerin, Rudolf Krönke für sein großes Engagement als langjähriger Vorsitzender des Vereins für Heimatkunde e.V., Bernd Reimann für sein großes Engagement und die langjährige Unterstützung der Mammolshainer Vereine im Bereich der Ton- und Lichttechnik, Paul Ruoff für sein großes Engagement als ehemaliger langjähriger Vorsitzender und Vorstandsmitglied des Vereins für Denkmalpflege Königstein e.V. und Dr. Reinhard Siepenkort für sein großes Engagement als ehemaliger langjähriger Vorsitzender des Förderkreises der Städtepartnerschaft Königstein e.V. mit Le Cannet-Rocheville.

Durchführung einer vereinfachten Umlegung im Gebiet Parkstraße, Gemarkung Königstein, Flur 20, Flurstücke 150/11 und 170/3

Die Stadtverordnetenversammlung nahm diese vereinfachte Umlegung zur Kenntnis.

Vereinfachte Umlegung im Gebiet Kronthaler Straße 61, Gemarkung Mammolshain, Flur 7, Flurstücke 26/1, 27/4, 27/6 und 205/1

Die Stadtverordnetenversammlung nahm diese vereinfachte Umlegung zur Kenntnis.

Feststellung über den geprüften Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs Stadtwerke

Gemäß § 5 Ziffer 11 des Eigenbetriebsgesetzes wird der durch die Wirtschafts-prüfungsgesellschaft KPMG AG, Mainz, geprüfte Jahresabschluss wie folgt festgestellt:

Die Bilanzsumme für die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zum 31.12.2016 beträgt 32.999.308,29 EUR.

Der Jahresgewinn nach der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2016 beträgt 1.232.185,51 EUR.

Betriebszweig Wasserversorgung Gewinn: 318.159,48 EUR

Betriebszweig Abwasserbeseitigung Gewinn: 914.026,03 EUR

Der Jahresgewinn 2016 der Wasserversorgung in Höhe von 318.159,48 EUR soll den Rücklagen zugeführt werden.

Der Jahresgewinn 2016 der Abwasserbeseitigung in Höhe von 914.026,03 EUR

soll den Rücklagen zugeführt werden.

Abstimmungsergebnis: 35 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Antrag der ALK-Fraktion – Akteneinsichtsausschuss Flüchtlingsheim Kaltenborn

Sollte der Vergleich über die Aufhebung und Rückabwicklung des Generalübernehmervertrages vom 21./22.03.2016 bis zum 15.11.2017 abgeschlossen sein, wird ein Akteneinsichtsausschuss zum Projekt „Flüchtlingsheim Kaltenborn“ eingesetzt. Dieser soll sich damit befassen, warum welche Zahlungen zu welchem Zeitpunkt auf welcher Grundlage erfolgt sind und warum der vertraglich vereinbarte Neubau nicht zustande kam.

Der Ausschuss soll neun Mitglieder haben.

35 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Einbringung des Wirtschaftsplanes 2018 für den Eigenbetrieb Stadtwerke

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke Königstein im Taunus für das Rechnungsjahr 2018 wurde zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

Neubau einer Kindertagesstätte für sieben Gruppen sowie die Unterbringung der Kinderkunstwerkstatt; hier: Vergabe der Architektenleistung nach HOAI Leistungsphase eins und zwei sowie Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe nach § 100 HGO

Antrag der ALK-Fraktion:

Die Vergabe der Architektenleistung nach HOAI Leistungsphase 1 und 2 sowie Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe nach § 100 HGO wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. Dezember 2017 zurückgestellt, bzw. bis zum Vorliegen des städtebaulichen Vertrages und des Bebauungsplanes für das Bauvorhaben Hardtberg.

Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt die im Zuge der Beschlussvorlage beantragte Summe in Höhe von 6.000,00 EUR für die Vermessung des Grundstückes als außerplanmäßige Ausgabe.

Folgende Fragen sind bis Fertigstellung der Baugenehmigung und des städtebaulichen Vertrages bzw. bis zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 14. Dezember 2017 zu klären: Tatsächliche Bauherrschaft und Einsatzmöglichkeit des Umlageverfahrens, Klärung einer möglichen Ausschreibungspflicht für die Architektenleistungen, falls keine Ausschreibungspflicht besteht: Schriftliche Vereinbarung mit dem Architekturbüro zur vollständigen bzw. teilweisen Verrechnung des bereits für die Vorplanung Eppsteiner Straße vereinnahmten Betrages in Höhe von 30.482,99 EUR mit zukünftigen weiteren Planungsleistungen, Angaben zu Möglichkeiten der Einbindung der Kunstwerkstatt in das Kindergartengebäude.

12 Ja, 22 Nein, 0 Enthaltung(en)

Beschluss

Das Architekturbüro Herzig Architekten Ingenieure GmbH, Poststraße 7, 64293 Darmstadt, erhält den Auftrag, die Leistungsphasen 1 und 2 für den Neubau einer Kindertagesstätte für sieben Gruppen sowie die Unterbringung der Kinderkunstwerkstatt auszuführen.

Grundlage des Auftrages bildet das Angebot vom 26.09.2017. Die Teilleistung der Leistungsphasen 1 und 2 (HOAI) beläuft sich auf 29.190,27 EUR inklusive 19 % Mehrwertsteuer.

Die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe gemäß § 100 HGO bei der Investitionsnummer I 10010, Sachkonto 0953010 „Kindergarten Königstein“, in Höhe von 35.000,00 EUR wird erteilt.

22 Ja, 12 Nein, 0 Enthaltung(en)

Bau einer Asylbewerberunterkunft auf dem Gelände Am Kaltenborn 11-13 in Königstein im Taunus; Generalübernehmervertrag vom 21.03./22.03.2016 zwischen der Stadt Königstein im Taunus und der connected housing GmbH – Durchführung des Schlichtungsverfahrens: Aufhebung und Rückabwicklung dieses Generalübernehmervertrages

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus stimmt dem im Rahmen des Schlichtungsverfahrens am 29.08.2017 erzielten Vergleich mit den Punkten 1-9, der als Anlage der Originalniederschrift beigefügt ist, zu.

Der Generalübernehmervertrag vom 21.03./22.03.2016 zwischen der Stadt Königstein im Taunus und der connected housing GmbH wird einvernehmlich aufgehoben.

Die Stadt Königstein im Taunus erhält eine Rückzahlung in Höhe von 130.160,70 EUR. Hiervon kann ein Betrag von bis zu 10.000,00 EUR in Abzug gebracht werden, sofern die Gegenseite für entsprechende Aufwendungen Nachweis führt.

Der Magistrat der Stadt Königstein im Taunus wird beauftragt und ermächtigt, die einzelnen Verfahrensschritte zur Rückabwicklung des Generalübernehmervertrages vom 21.03./22.03.2016 einzuleiten und durchzuführen.

30 Ja, 4 Nein, 0 Enthaltung(en)

Verkauf einer noch zu vermessenden, ca. 50,0 m² großen Teilfläche des Flurstückes Gemarkung Falkenstein, Flur 3, Flurstück 25/1, Größe: 3.370,0 m² und Reichenbachweg, Gemarkung Falkenstein, Flur 9, Flurstück 176/2, Größe: ca. 5.090,0 m², vorgelagert dem Wohnbaugrundstück des Herrn Kay Hofmann, Reichenbachweg 32, zum Kaufpreis von 600,00 EUR/m²

Befreiung dieser neu entstandenen Parzelle von den Maßgaben des dort geltenden Bebauungsplanes F 19 „Ehemalige Ausbildungsstätte Falkenstein“

Antrag der ALK-Fraktion:

Der Kaufpreis für die zu verkaufende Teilfläche soll statt zum Kaufpreis von 600,00 EUR/m² zu einem Wert gemäß Bodenrichtwert des Grundstückes im Reichenbachweg in Königstein angesetzt werden. Der Kaufvertrag ist entsprechend zu fassen. Dem Haupt- und Finanzausschuss ist der angesetzte Bodenrichtwert mitzuteilen.

In den Kaufvertrag ist eine Reglung aufzunehmen, dass bei einem etwaigen Weiterverkauf des Grundstückes innerhalb der nächsten 20 Jahre die Hälfte der Differenz zwischen heutigem Kauf- und künftigem Verkaufspreis für das Flurstück 25/1 an die Stadt Königstein im Taunus abgeführt wird.

12 Ja, 19 Nein, 3 Enthaltung(en)

Beschluss

Die Stadt Königstein im Taunus verkauft die o.g. ca. 50,0 m² große Grundstücksfläche zum Kaufpreis von 600,00 EUR/m² Kaufpreis, also ca. 30.000,00 EUR, an Herrn Kay Hofmann, Hainholzweg 9 in 61462 Königstein im Taunus.

Der Magistrat stellt für das neue, noch zu vermessende ca. 50,0 m² große Flurstück in Falkenstein eine Befreiung von der im Bebauungsplan F 19 „Ehemalige Ausbildungsstätte Falkenstein“ festgesetzten Nutzung als Straßenverkehrsfläche in Aussicht und stimmt der Nutzung als privat genutztes Gartenland zu. Der neue Eigentümer übernimmt die Verantwortung, die im Bebauungsplan ausgewiesenen Bäume zu erhalten.

Der Magistrat stellt für das Anwesen Reichenbachweg 32 mit dem Flurstück Falkenstein, Flur 9, Flurstücke 20/11 und 20/12 und dem neuen, noch zu vermessenden Flurstück eine Befreiung von der Festsetzung 2.3.1 des Bebauungsplanes F 19 „Ehemalige Ausbildungsstätte Falkenstein“ in Aussicht, wonach Garagen einen Abstand von 5,0 m zur festgesetzten öffentlichen Straßenfläche einhalten müssen und stimmt der Errichtung einer Garage im Abstand von 5,0 m orthogonal zur Längsgrenze zwischen dem neuen, noch zu vermessenden Flurstück und dem weiterhin als Straßenverkehrsfläche genutzten Flurstück in Falkenstein, Flur 3, Flurstück 25/1, zu.

19 Ja, 9 Nein, 6 Enthaltung(en)

Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet am Donnerstag, 14. Dezember 2017 um 19 Uhr im Haus der Begegnung statt.

Alexander Frhr. von Bethmann

Stadtverordnetenvorsteher



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