Brut- und Setzzeit – Hunde bitte anleinen

Die Stadtverwaltung bittet alle Hundehalter, ihre Hunde während der Brut- und Setzzeit anzuleinen. In der von Mitte März bis Ende September andauernden Zeitspanne brüten viele Vogelarten am Boden oder in Bodennähe, zum Beispiel auf Wiesen und Weiden, sowie auf Randstreifen, an Wegesrändern und in öffentlichen Grünanlagen unter Hecken und Gebüschen. Rehe bringen ihre Jungen zur Welt.

Daher fordert die Stadtverwaltung Hundebesitzer auf, ihre Tiere nicht frei laufen zu lassen. Der Jagdtrieb eines Hundes kann zur Gefahr für wildlebende Tiere und deren Nachwuchs werden. Auch sonst gut gehorchende Hunde werden oft unfolgsam, wenn der Jagdtrieb sie einer attraktiven Fährte folgen lässt. Leider werden immer wieder Wildtiere durch streunende und wildernde Hunde verletzt oder sogar getötet. Insbesondere Rehe, die hochträchtig in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind, werden oftmals mit ihren ungeborenen Kitzen Opfer von Hundebissen.

Auch Hunde, die nicht wildern, können Wildtiere stören oder gefährden. Allein durch die Berührung eines Jungtieres kann sich dessen Geruch verändern. Folge kann sein, dass die erwachsenen Tiere den Nachwuchs verstoßen. Vertreibt ein freilaufender Hund Bodenbrüter, können die Eier im Gelege auskühlen oder bei Hitze kollabieren. Wenn die Elterntiere die Gelege öfter oder länger verlassen müssen, fallen Jungtiere leicht natürlichen Feinden zum Opfer oder verhungern. Deshalb müssen die Halter sicherstellen, dass sie ihren Hund in Wald und Flur immer unter Kontrolle haben und sich Hunde nicht unbeaufsichtigt entfernen und herumtreiben.

Die städtische Ordnungsbehörde rät dazu, den Hund anzuleinen und weist ausdrücklich auf mögliche Konsequenzen für Hundehalter hin, wenn Wildtiere durch unbeaufsichtigtes Laufenlassen von Hunden verletzt oder gar getötet werden. Nach dem Hessischen Jagdgesetz droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro, wenn ein Wildtier zu Schaden gekommen ist. Zusätzlich kann die Ordnungsbehörde im Einzelfall Maßnahmen nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden prüfen, wie Maulkorb- und Leinenzwang.



X