Drei Anträge der UKW-Fraktion für die Stadtverordneten

In der nächsten Stadtverordneten-Sitzung werden sich Kelkheims Volksvertreter mit drei Anträgen der UKW beschäftigen müssen: Bereitstellung von Bestreuungsplätzen (Außerschulische Betreuung), Tempo-30-Zone in der Eppsteiner Straße und die Änderung einer Satzung für die Aufstellung von Plakatständern des Einzelhandels.

Die UKW wünscht sich, dass auf der Eppsteiner Straße im westlichen Teil zwischen der Kreuzung Lang/ und Ruppertshainer Straße bis zur Einmündung in die Bundesstraße 455 eine Tempo-30-Zone eingerichtet wird. Der Magistrat soll überdies prüfen, ob es die Verkehrssicherheit notwendig macht, im Hinblick auf den Buslinienverkehr der Eppsteiner Straße innerhalb der 30-km/h-Zone Vorfahrt gewährt werden kann.

Ebenfalls soll geprüft werden, wie die Verkehrssicherheit an der Einmündung der Behringstraße und der Straße Im Unterdorf in die Eppsteiner Straße (Pseudo-Kreuzung) erhöht werden kann.

Zur Begründung wird angeführt, dass es bereits auf der Eppsteiner Straße im östlichen Teil eine 30-km/h-Zone gibt. Die UKW verspricht sich davon eine Erhöhung der Sicherheit, vor allem für Radfahrer und Fußgänger, die Verminderung von Emissionen (Lärm und Abgase) und eine Verbesserung der Wohnqualität.

Da der Betreuungsbedarf in den Grundschulen ansteigt, aufgrund der demographischen Entwicklung noch weiter ansteigen wird und es bereits in diesem Jahr nicht möglich ist, allen Eltern der Grundschule in den Sindlinger Wiesen, die einen Betreuungsplatz wünschen, einen Betreuungsplatz anbieten zu können, soll die Stadt Kelkheim ein Konzept entwickeln, um auf den steigenden Bedarf nicht nur kurz- sondern auch mittelfristig eine Antwort zu finden.

Der Magistrat solle ein entsprechendes Konzept erarbeiten und für ein solches Konzept sei die Zusammenarbeit mit dem Main-Taunus-Kreis hinsichtlich der Bereitstellung von bestehenden Räumlichkeiten an den Grundschulen zu berücksichtigen und anzustreben.

Überdies solle der Magistrat mit den freien und kirchlichen Trägern Kinderbetreuungseinrichtungen in Kelkheim, die Möglichkeit zur Schaffung von Hortplätzen in den jeweiligen Einrichtungen zu eruieren.

Schließlich beschäftigt sich die UKW-Fraktion mit den Plakatständern des Kelkheimer Einzelhandels. Hier wünscht man sich eine Änderung der Sondernutzungssatzung.

So heißt es in dem Antrag: „4a. Bis zu zwei Werbeplakatständer mit einer Breite von bis zu 0,80 Meter oder Warenträger, Ausstellungsvitrinen, oder Ähnliches mit einer Breite von bis zu einem Meter auf dem Gehweg unmittelbar vor dem Ort der Leistung während der Geschäftszeiten, wenn nach der Aufstellung für den Fußgängerverkehr eine begehbare Restgehwegbreite von mindestens ein Meter verbleibt. Die Nutzung ist nur erlaubnisfrei, wenn die aufgestellten Anlagen eine Gesamtfläche von zwei mal zwei Metern nicht überschreiten und die Nutzung dem Ordnungsamt vor der Aufstellung zur Kenntnis gegeben wurde.“

In der Begründung heißt es: „Um den wohnortnahen Einzelhandel zu stärken, soll auf eine Gebührenerhebung verzichtet werden und der verwaltungstechnische Aufwand, den die Aufstellung mit sich bringt, soll unter Beachtung der Belange der Verkehrssicherheit und des Fußgängerflusses auf ein Mindestmaß begrenzt werden. Hierdurch soll der Kelkheimer Einzelhandel im Konkurrenzkampf mit Internet-Versandhändlern und außerstädtischem Einzelhandel (Main-Taunus-Zentrum) gestärkt und seine Möglichkeiten verbessert werden, auf sich und seine Angebote aufmerksam zu machen. Auch ist damit eine optische Belebung der Stadtgebiete, in denen sich kleinere Ladengeschäfte befinden (zum Beispiel Bahnstraße) zu erwarten.“ Den Belangen der Verkehrssicherheit solle durch die Festlegung eines freibleibenden Zwischenraums auf dem Gehweg hinreichend Rechnung getragen werden.

Und abschließend: „Die Nutzung soll nur im Rahmen des Einzelhandelsüblichen erlaubnisfrei gestellt werden, sodass die Zahl der erlaubnisfreien Anlagen auf zwei und die maximal erlaubnisfrei nutzbare Fläche auf zwei Quadratmeter beschränkt wird, um eine missbräuchliche, exzessive Nutzung öffentlichen Raums zu vermeiden. Eine umfangreichere Nutzung bleibt möglich, ist dann aber wie bisher genehmigungsbedürftig und gebührenpflichtig.“



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