Einkommenssteuersaison 2017 hat begonnen: Lohnsteuerhilfeverein ist günstige Alternative

Glashütten (kw) – Jedes Jahr im Frühjahr aufs Neue, machen sich die deutschen Steuerzahler bereit für die Steuersaison. „Der Abgabetermin für die Steuererklärung 2017 ist auch in diesem Jahr noch der 31. Mai 2018“, so Armin Kaminski, Beratungsstellenleiter der Vereinigten Lohnsteuerhilfe in Glashütten. Steuerzahler haben aber bald zwei Monate mehr Zeit für ihre Steuererklärung. Das haben Bundestag und Bundesrat in einem neuen Gesetz beschlossen. Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und seine Steuererklärung selbst erstellt, für den verschiebt sich der Stichtag künftig auf den 31. Juli. Diese Neuregelung tritt erstmalig für die Steuererklärung 2018 in Kraft, d.h. der neue Stichtag wäre dann der 31. Juli 2019.

Wer seine Steuererklärung bisher bereits mit einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein in Angriff genommen hat, hatte bis Jahresende des Folgejahres Zeit. Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung wird auch dieser Zeitraum um zwei Monate nach hinten verschoben.

„Wem die Zeit für die jährliche Steuererklärung fehlt, oder wer fürchtet im Steuerdschungel den Überblick zu verlieren oder etwas zu übersehen, für den ist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe in Glashütten ein idealer Ansprechpartner“, so Armin Kaminski.

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. darf gemäß dem Steuerberatungsgesetz den Steuerzahlern helfen, die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit wie Lohn und Gehalt, aus wiederkehrenden Bezügen wie Renten und Betriebsrenten oder aus Unterhaltszahlungen beziehen.

Auch wer Mieteinkünfte erhält – im Rahmen gewisser Höchstgrenzen – kann über die Lohnsteuerhilfevereine beraten werden. Von der Betreuung ausgeschlossen sind hingegen Einkünfte aus Gewerbebetrieben und selbstständiger Tätigkeit.

Bereits ab 39 Euro Jahresvereinsbeitrag kann beispielsweise der Werkstudent beraten werden, der Höchstbeitrag von 330 Euro pro Jahr wird bei Jahreseinkünften größer 120.000 Euro erhoben. „Damit kann jeder Steuerpflichtige selbst den Vergleich anstellen, ob die Inanspruchnahme der Vereinigten Lohnsteuerhilfe in Glashütten eine günstige Alternative darstellt“, betont Armin Kaminski.

Das Lohnsteuerhilfevereinsmitglied zahlt nur den jährlichen Mitgliedsbeitrag, der sich also nach der Höhe der Einnahmen richtet: Wer wenig verdient, zahlt auch einen geringen Beitrag. Dafür erhält das Mitglied folgende Leistungen: Erstellen der Einkommenssteuererklärung und Überleitung an das Finanzamt, Mitteilung wie hoch der Erstattungsbeitrag voraussichtlich ausfallen wird, Stellen von notwendigen Anträgen und abschließende Prüfung des Steuerbescheids, gegebenenfalls auch Einreichung eines Widerspruchs beim Finanzamt. Den Mitgliedern steht der Lohnsteuerhilfeverein außerdem ganzjährig für Fragen und bei Unklarheiten zur Verfügung und zwar ohne Zusatzkosten.

Die Beratungsstelle findet man im Internet unter www.vlh.de/bst/6242 oder direkt vor Ort in Glashütten, Auf der Platt 45, Telefon (06174) 203638.



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