Freies Parken für Elektroautos

Der Zusatz fürs Handyparken klebt an der Seite, demnächst kommt noch ein Hinweis für die Fahrer von Elektroautos dazu. Alle Parkautomaten in den bewirtschafteten Parkzonen wie hier auf der Thomasbrücke bekommen einen Aufkleber, der die Fahrer von Elektroautos auf ihre Sonderrechte hinweist. Foto: Streicher

Bad Homburg (js). Wer mit einem Elektroauto durch die Kurstadt fährt, darf ab sofort kostenfrei parken, wo anderen Autofahrern an Parkscheinautomaten meist ein ordentlicher Obolus abverlangt wird. Das Stadtparlament hat dafür mit der Beschlussfassung zur Änderung der Parkgebührenordnung den Weg frei gemacht. Elektroautos dürfen nach der neuen Regelung kostenlos im öffentlichen Parkraum in den so genannten Parkraumbewirtschaftungszonen im Stadtgebiet parken. Beachtet werden muss allerdings die jeweils geltende Höchstparkdauer. Für „normale“ Autofahrer ändert sich durch den Beschluss nichts.

Entscheidend ist Artikel 1 der Änderungssatzung. Darin heißt es: „Das Parken elektrisch betriebener Fahrzeuge im Sinne des Paragrafen 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz – EmoG), die mit dem Buchstaben ‚E‘ nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung auf dem KFZ-Kennzeichen gekennzeichnet sind, ist bei Verwendung der Parkscheibe bis zur aufgeführten Höchstparkdauer gebührenfrei.“ Es geht um die Parkzonen Ost und West im Bereich Thomasbrücke mit maximaler Parkdauer von vier Stunden, um die Parkzone Süd (zehn Stunden) und um den Bereich Horexstraße. Dort darf das Elektroauto sogar 24 Stunden gebührenfrei abgestellt werden.

An den Parkscheinautomaten in den bewirtschafteten Parkzonen soll umgehend mit „optischer Beschilderung“ mittels Aufkleber oder dergleichen darauf hingewiesen werden, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge dort gebührenfrei abgestellt werden können, wenn die Fahrzeughalter eine Parkscheibe verwenden, die gut sichtbar ist. Auch mit Worten soll die neue Regelung angezeigt werden. Ganz wichtig für die E-Fahrer: Die normale Höchstparkdauer muss auf allen Stellplätzen eingehalten werden. Ansonsten winkt auch den Haltern von Elektroautos ein klassisches Knöllchen.



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